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Dreigeschossiges Mietshaus gebaut um 1900 von Harres & Barth in Anlehnung an den englischen Landhausstil. Putzbau mit gliedernden Sandsteinfenstergewänden. Fassadenprägende Fachwerkgiebel im Dach und über 2-geschossigem Erker. Stilisierte Andreaskreuze und Rautenmotive in den Fachwerkbrüstungsfeldern. Original erhalten ist die Werksteineinfriedung mit schmiedeeisernem Tor und Zaunelementen. Im Eingangsbereich teppichartig verlegtes farbiges Kleinmosaikpflaster mit qualitätvollem Muster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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