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Herderstraße 1-5; 6-20
Moosbergstraße 26-34, 35, 37
2- bis 3-geschossige Hausgruppe um 1900 in reizvoller Hanglage. Kleinstädtische, zierliche Haustypen in zurückhaltenden renaissancistischen Formen mit Jugendstilanklängen. Der große Gelände-Höhenunterschied in Nord-Süd-Richtung findet durch gutgestaffelte Gebäudehöhen seinen Abschluß in voluminösen, repräsentativen Eckgebäuden mit gelungenen Ecklösungen. Beidseitig vorgelagerte Gärten mit Einfriedungen und Kleinmosaikpflaster in den Grundstückszugängen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |