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Im Eingangsbereich des Wohngebäudes liegt eines der ältesten Kleinmosaikpflaster Darmstadts. Entstehungszeit um 1890. Das Kleinmosaikpflaster, in dreifarbigem dekorativen Rautenmuster verlegt, ist in gutem Originalzustand erhalten. Beispielhaftes Baudokument in Material und Ausführung für eine künstlerisch gestaltete Außenanlage entsprechend dem zeittypischen Gestaltungsanspruch an Haus sowie Hausumfeld.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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