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Kleinbäuerliche Hofanlage aus der Mitte des 19. Jhs. Das Wohnhaus ursprünglich in ortstypischer Bauweise errichtet als giebelständiger, eingeschossiger Fachwerkbau über hohem Kellergeschoss und mit seitlicher Staffel. Sockel möglicherweise von einem Vorgängerbau. Rundbogiger Kellereingang, die Haustür mit Oberlicht. Wohl in den zwanziger Jahren erweitert durch eine Aufstockung im vorderen Bereich, die das Haus heute traufständig erscheinen lässt. Der Aufbau ist holzverkleidet und durch einen zentralen Spitzgiebel akzentuiert. Die parallel zum Haus stehende Scheune mit Fachwerkkniestock und -giebel wurde 1999 bis auf die äußere Begrenzungsmauer abgebrochen.
Das noch erhaltene Wohnhaus ist von bau- und siedlungsgeschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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