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Martinstraße 89-101
Mietshausgruppe des späten Historismus um 1910. Gleicher Bautyp und -kubus der Einzelgebäude: 3 1/2 Geschosse mit vorgelagertem, polygonalem Mittelrisalit mit Terrasse bzw. Balkonabschluß. Die Homogenität wird nur durch das leicht differenzierte Fassadendekor akzentuiert. Fassaden in Putz mit handwerklich bearbeitetem Sandstein an Gesimsen, Balustern, Laibungen und Brüstungsfeldern. Als Besonderheit auf hinterem Grundstück der Haus Nr. 95 breitgelagertes Hinterhaus, kleines Waschhaus und dekoratives Mosaikpflaster.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |