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Kleinbäuerliche Hofanlage, auf kleiner Grundstücksparzelle dreiflügelig angelegt. Das Wohnhaus eingeschossig über hohem, massivem Kellergeschoss, das Fachwerk mit enger, gitterartiger Hölzerstellung, das Rähm zum Satteldachgiebel dekorativ mit Profilierung und entsprechend gestalteten Balkenköpfen. Der Eingang hofseitig über eine Freitreppe erreichbar. Nach hinten wird der Hof durch einen Trockenschuppen abgegrenzt, westlich, parallel zum Wohnhaus, die giebelständige, massiv errichtete Scheune mit hofseitig weit heruntergezogenem Dach. Die wohlerhaltene Hofreite wurde 1879 errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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