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Sandbergstraße 34-42
Die eingeschossigen, giebelständigen verputzten Fachwerkgebäude mit Krüppelwalmdach bilden den räumlichen Abschluß des südlichen Bessunger Jagdhofbereichs. Die Häusergruppe, Typ einfaches Handwerkerhaus um 1800, prägt diesen ortsgeschichtlich bedeutenden Bereich Bessungens in seinem überkommenen dörflichen Erscheinungsbild.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |