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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Bessungen
  • Klappacher Straße
Wolfskehl'scher Park
Flur: 5, 6, 22, 23, 64
Flurstück: 1165/3, 1165/4, 345/15, 349/18, 349/19, 349/20, 349/21, 349/22, 349/23, 349/24, 349/25, 349/26, 349/27, 349/28, 361/10, 361/7, 382/3, 385/1, 599/4, 794/1, 802/1, 807/1, 808/4, 850/4, 1066/2, 1069, 11/12, 1165, 12/1, 1222/2, 1231/1, 1231/3, 1231/4, 1233/10, 1240/1, 1241/1, 1241/2, 1242/1, 1243/1, 1249/2, 1290, 13/1, 884/1, 897/5, 929/3, 929/4, 967, 975/2, 983, 233, 309/11, 310/4, 32/3, 60/2, 179, 180, 181, 2/3, 63/10, 63/8, 63/9, 1/3, 1/9

Ehemals zentrale Richtstätte für das Darmstädter-Bessunger Landgericht war der Galgenberg zwischen den damals noch selbständigen Orten. Anstelle der mittelalterlichen Richtstätte erbaute Apotheker Girsch ein Gartenhäuschen. Um 1800 kauft Familie Wolfskehl dort einen Garten, der 1880 durch Zukauf erweitert wird. 1898 plant Gustav Jacobi eine herrschaftliche Villa und ein parkartiger Privatgarten im Stil der Zeit entsteht. Im Kriege wurde bis auf das Gartenhaus alles zerstört. Seit 1954 im Besitz der Stadt.

Nach Erwerb durch die Stadt Darmstadt, wurde der Wolfskehlsche Garten 1961/62 nach einer Planung von Günther Grzimek zum öffentlichen Park umgestaltet. Neben zwei Spielplätzen – davon ein Wasserspielplatz – und diversen Angeboten zur Freizeitgestaltung plante Grzimek vor allen Dingen das markante Wegenetz, das der städtebaulich wichtigen Wegeverbindung von der Karlstraße zum Herdweg Rechnung trägt. Für Grzimeks Arbeit typisch ist die Verwendung von robusten Pflanzen, die wenig Pflege benötigen und zur Aneignung der Flächen durch die Besucher des Parks einladen. Grünflächen und bereits vorhandene Bäume aus dem vorherigen Villengarten im Stil eines englischen Landschaftsparks kontrastieren mit schlicht anmutenden zeittypischen Beton- und Asphaltoberflächen. Von der Überformung durch die Grzimeksche Planung im Park erhalten haben sich das Wegenetz, zum großen Teil noch mit den bauzeitlichen Belagsmaterialien (Gussasphalt mit grobem, mehrfarbigem Schotterzuschlag), zudem die prägenden baulichen Strukturen wie ebene Ruhebereiche und Spielplätze sowie die Rampe und Treppenaufgänge mit den bauzeitlich erhaltenen Metallgeländern aus schlichten Vierkantprofilen.

In der Umsetzung der Planung wurde 1961/62 die ehemals weiter westlich stehende Umfriedungsmauer des Gartens an der Klappacher Straße abgebrochen und die zurückversetzte Stützwand aus Beton mit Rampe als Haupteingang zum Park erstellt. Teil der Rückverlegung der Parkeinfriedung war die Errichtung einer Bedürfnisanstalt, für die der Darmstädter Architekt Rolf Prange verantwortlich zeichnete. Zunächst im Grzimekschen Gartenplan als „Wartehäuschen“ bezeichnet, umfasste die Maßnahme neben der notwendig gewordenen Betonstützmauer einen Treppenaufgang mit Aussichtspunkt am Treppenaustritt in den Park und einen Springbrunnen. Die Betonstützmauer ist mit großformatigen Waschbetonplatten verkleidet.

Die öffentliche Bedürfnisanstalt besteht aus zwei Toilettenräumen mit Vorraum, die über einen mit offenen quadratischen Betonformsteinen zur Klappacherstraße hin abgegrenzten Laubengang erschlossen werden. Die in den Hang gebauten Toiletten werden durch in der Decke integrierte Lichtkuppeln natürlich belichtet. Die bauzeitliche Ausstattung aus Stahltüren inkl. Beschlägen, Oberlichtern mit Drahtverglasung, gekachelten Trennwänden, Wand- und Bodenfliesen, Lichtkuppeln und Heizkörpern ist nahezu vollständig erhalten geblieben.

Im Garten selbst ist die Neugestaltung nach der Planung von Günter Grzimek noch deutlich ablesbar und auch materiell dicht überliefert. Die Bedürfnisanstalt mit Treppenanlage und Aussichtspunkt ist als Teil der Umgestaltung des Wolfskehlschen Gartens zu sehen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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