Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Matthäuskirche ist die 31. von insgesamt 49 Notkirchen, die Otto Bartning nach dem Zweiten Weltkrieg im Auftrag des Hilfswerks der Evangelischen Kirchen in Deutschland konzipierte. Das Notkirchenprogramm war ein Holzbausatz-System. Alles, vom Dachsparren bis zu Kirchenbank und Altardecke, konnte nach Katalog bestellt werden.
Im Gegensatz zu einigen anderen Notkirchen in Deutschland, bei denen nur eine teilweise zerstörte Kirche ergänzt wurde, entstand die Matthäuskirche komplett neu. In der Heimstättensiedlung hatte zuvor keine evangelische Kirche gestanden.
Die Gemeinde selbst setzte den Bausatz innerhalb von 1500 Arbeitsstunden zusammen. Grundsteinlegung war am 3. September 1949, Einweihung am 19. März 1950. Drei Jahre später begann die Matthäusgemeinde mit dem Bau ihres benachbarten Gemeindezentrums. 1959 entwarf Otto Bartning den Glockenturm aus Beton. 1960 weihte die Gemeinde ihre vier Glocken ein.
Die vorgefertigten Holzleimbinder für die Notkirchenkonstruktion wurden im Inneren mit dem für den Darmstädter Wiederaufbau typischen Trümmersplittstein ausgemauert. Der Trümmersplitt blieb unverputzt. Der Heidelberger Maler Will Sohl gestaltete die groben, grauen Wände mit biblischen Motiven in mit Eiweiß gebundener Temperafarbe.
Die Matthäuskirche ist komplett mitsamt ihrer Inneneinrichtung erhalten. Sie repräsentiert den Typ B mit polygonalem Altarraum der insgesamt vier Grundrißvarianten des Bartningschen Notkirchen-Programms und ist deshalb in Form und Ausstattung repräsentativ.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |