Herdweg 79 'Haus Haardteck'
Herdweg 79 'Haus Haardteck'
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Herdweg 79 'Haus Haardteck'
Herdweg 79 'Haus Haardteck'
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Paulusviertel
  • Herdweg 79
'Haus Haardteck'
Flur: 7
Flurstück: 238/2

Die burgähnliche Villa wurde 1898 nach Plänen von Heinrich Metzendorf für Dr. August Weber gebaut, den Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und Schwiegersohn der Fabrikantenfamilie und Arzneimittelhersteller Merck, was dem Haus im Volksmund den Spitznamen "Pillenburg" eintrug.

Das vielformige, dreigeschossige Wohngebäude steht auf einem Sockel aus rotem, Odenwälder Sandstein. Mit dem gleichen Material verkleidete Metzendorf Teile der Fassade, vor allem die

Ecken und die neogotischen Treppengiebel. Auch die Baluster am Balkon, die Erker und die Fenstergewände sowie die neuromanischen Fensterbögen im Turm sind aus rotem Sandstein gehauen.

Im historistischen Stil kombinierte Metzendorf alle mittelalterlichen Baustile: Die Rundbogenfenster im bergfriedähnlichen Turm entstammen dem Repertoire der Romanik, die spitz zulaufenden Fenster im Erker und die Treppengiebel auf der Nordseite und am Pförtnerhäuschen gehören zur Gotik. Der Torbogen, das Fachwerk und der kleine Eckturm am Pförtnerhaus ge-

hören zur Architektur mittelalterlicher Burgen, die Metzendorf mit diesem historistischen Entwurf wiederbelebte.

Zu den schönen Details zählen neben Balkongeländern und Fensterschmuck vor allem das Sandsteinrelief auf der Nordfassade, das einen Drachentöter zeigt, auch der Namenszug am Haus ist in Sandstein gehauen, ebenso der kleine Brunnen im Hof. Auch der gußeiserne Fußabtreter im frühen Jugendstildekor verdient Beachtung. Gut erhalten ist das Haus auch im Inneren. Es wird heute von der Deutsch-Baltischen Landsmannschaft genutzt, die es Reinhard-Zinkann-Haus nennt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
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Keller bzw. unterirdisches Objekt
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