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Die über zwei Meter hohe Einfriedung stammt aus der Zeit der Jahrhundertwende und gehörte zu einer Gründerzeitvilla, die nach ihrer Zerstörung 1944 nicht wieder aufgebaut wurde. Stilistisch entstammen Tor und Zaun dem Historismus. Neben dem schmiedeeisernen Zaun mit gedrehten Stützen und lanzettförmigen Spitzen auf Lavatuff-Sockel verdienen vor allem die beiden Tore Beachtung. Sie sind mit Ornamenten, stilisierten Blüten, Blättern, Eicheln und Kapseln reich verziert und teilweise farbig gefaßt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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