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Hoffmannstraße 58, 62, 59,-61, 67 Ohlystraße 58
Die Villen der Gesamtanlage Hoffmannstraße liegen hinter hohen Mauern weit über dem Niveau der Straße, die hier tief ins Gelände eingeschnitten wurde. Die sechs Villen stammen aus der Zeit zwischen Jahrhundertwende und Zweitem Weltkrieg. Die in diesem Zeitraum geltenden Architekturvorstellungen lassen sich an den Häusern leicht nachvollziehen.
Während das Haus Hoffmannstraße 59 architektonisch noch zur neobarocken Architektur des ausgehenden Historismus zählt, steht gegenüber ein gemäßigter Vertreter des Expressionismus der zwanziger Jahre: Der Entwurf zum Haus Hoffmannstraße 58 stammt von Eugen Seibert und wirkt vor allem durch seine Dreiecksgauben, die mit Dreiecken gestalteten Fenstergewände und die aus geometrischen Mustern zusammengesetzte Einzäunung. Ähnlich expressionistische Details wiederholen sich am Haus Hoffmannstraße 62, während die Häuser Hoffmannstraße 61 und 67, Entwürfe von Friedrich Soeder, Anklänge an den Neobarock zeigen und die Fassaden des Hauses Ohlystraße 58 aus klassizistischen Zitaten addiert wurden.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |