Gronauer Straße nach Nordosten
Gronauer Straße, Steg über den Meerbach
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Zell
  • Gronauer Straße
Gesamtanlage Östlicher Bereich (Bäckerviertel)

Gronauer Straße 141-157 (Südseite), 150-156 (Nordseite)

Am östlichen Dorfende, an einer S-förmigen Windung des Meerbaches gelegene Ansammlung von siedlungs- und baugeschichtlich wertvollen Hofreiten. Vor allem auf der Süd- bzw. Ostseite des Baches und der Straße gruppieren sich die Bauten, die teilweise über die ortscharakteristischen Stege über den Bach - die älteren in Sandstein, die jüngeren in Granit ausgeführt - erschlossen werden. Die meisten der Hofreiten sind als Einzeldenkmäler ausgewiesen. Den westlichen Auftakt bildet die stattliche, in hervorragendem Zustand befindliche Hofreite Gronauer Straße 141, die dreiseitig "in einem Guß" 1836 errichtet wurde. Nach Osten schließt ein jüngerer, traufständiger Bau an, der innerhalb der Gesamtanlage als Störung anzusehen ist. Danach reihen sich im Bogenverlauf die für Zell typischen, giebelständigen Wohnhäuser des frühen 19. Jhs., eingeschossig über Massivsockel, mit einfachem, konstruktivem Fachwerk. Eine Ausnahme bildet das Haus Gronauer Str. 151, das - von der Straße abgerückt - aus einer älteren Besiedlungsphase zu stammen scheint. In seiner Stellung und seiner Ausformung entspricht es dem im Unterviertel gelegenen Haus Gronauer Straße 64. Den Abschluß der Gesamtanlage bildet im Osten das ortsgeschichtlich bedeutende Mühlenanwesen Gronauer Straße 157, die sogenannte Meistersmühle, deren Wohnhaus von besonderem baukünstlerischen Wert ist. Die Halle des alten Sägewerks schließt hier unmittelbar an.

Die Nordseite der Straße ist heute stark gestört durch unmaßstäbliche Neubauten im rückwärtigen Bereich des Anwesens Gronauer Straße 150/152. Einen für das Straßenbild entscheidenden Haltepunkt stellt das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus Nr. 150 dar, ein auch baugeschichtlich interessanter Bau des 18. Jhs. Das benachbarte Haus Nr. 152 entspricht dann wieder dem üblichen eingeschossigen Zeller Haustypus aus dem frühen 19. Jh. Die beiden folgenden Bauten sind baulich stark verändert.

Die Gesamtanlage östlicher Dorfbereich weist in wesentlichen Teilen noch das allmählich gewachsene Erscheinungsbild des 19. Jhs. auf. Dabei kommt dem gefährdeten Haus Nr. 150 durch seine exponierte Lage besondere Bedeutung zu. Als baugeschichtlich wertvolles Architekturensemble ist die ausgewiesene Gesamtanlage mit ihren Baudenkmälern zu erhalten.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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