Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gronauer Straße 141-157 (Südseite), 150-156 (Nordseite)
Am östlichen Dorfende, an einer S-förmigen Windung des Meerbaches gelegene Ansammlung von siedlungs- und baugeschichtlich wertvollen Hofreiten. Vor allem auf der Süd- bzw. Ostseite des Baches und der Straße gruppieren sich die Bauten, die teilweise über die ortscharakteristischen Stege über den Bach - die älteren in Sandstein, die jüngeren in Granit ausgeführt - erschlossen werden. Die meisten der Hofreiten sind als Einzeldenkmäler ausgewiesen. Den westlichen Auftakt bildet die stattliche, in hervorragendem Zustand befindliche Hofreite Gronauer Straße 141, die dreiseitig "in einem Guß" 1836 errichtet wurde. Nach Osten schließt ein jüngerer, traufständiger Bau an, der innerhalb der Gesamtanlage als Störung anzusehen ist. Danach reihen sich im Bogenverlauf die für Zell typischen, giebelständigen Wohnhäuser des frühen 19. Jhs., eingeschossig über Massivsockel, mit einfachem, konstruktivem Fachwerk. Eine Ausnahme bildet das Haus Gronauer Str. 151, das - von der Straße abgerückt - aus einer älteren Besiedlungsphase zu stammen scheint. In seiner Stellung und seiner Ausformung entspricht es dem im Unterviertel gelegenen Haus Gronauer Straße 64. Den Abschluß der Gesamtanlage bildet im Osten das ortsgeschichtlich bedeutende Mühlenanwesen Gronauer Straße 157, die sogenannte Meistersmühle, deren Wohnhaus von besonderem baukünstlerischen Wert ist. Die Halle des alten Sägewerks schließt hier unmittelbar an.
Die Nordseite der Straße ist heute stark gestört durch unmaßstäbliche Neubauten im rückwärtigen Bereich des Anwesens Gronauer Straße 150/152. Einen für das Straßenbild entscheidenden Haltepunkt stellt das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus Nr. 150 dar, ein auch baugeschichtlich interessanter Bau des 18. Jhs. Das benachbarte Haus Nr. 152 entspricht dann wieder dem üblichen eingeschossigen Zeller Haustypus aus dem frühen 19. Jh. Die beiden folgenden Bauten sind baulich stark verändert.
Die Gesamtanlage östlicher Dorfbereich weist in wesentlichen Teilen noch das allmählich gewachsene Erscheinungsbild des 19. Jhs. auf. Dabei kommt dem gefährdeten Haus Nr. 150 durch seine exponierte Lage besondere Bedeutung zu. Als baugeschichtlich wertvolles Architekturensemble ist die ausgewiesene Gesamtanlage mit ihren Baudenkmälern zu erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |