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"Landhaus Schmidt" entstand 1910 nach Plänen von Eugen Seibert. Es gehört zu den zahlreichen, für die Bauzeit typischen neo-barocken Palais, die Eugen Seibert in Darmstadt baute. Die Bezeichnung Landhaus verdankt die Villa ihrer Lage am damaligen Stadtrand. Typisch für die neo-barocke Architektur sind die symmetrische Fassade, das Mansarddach und der Balkonvorbau. Die Terrasse, heute als Erker verglast, war ursprünglich offen. Statt Bruchsteinmauer lief ein Holzlattenzaun ums Grundstück.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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