Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In einer 1954/55 von dem Architekten Friedrich Soeder angebauten Loggia gestaltete der Künstler Eberhard Schlotter 1955 sowohl eine Wand als auch einen Brunnen mit Riemchen und farbigem Glasmosaik. Schlotter wählte dazu zeittypisch gestaltete Vogelmotive, die in seinen frühen Kunst-am-Bau-Werken öfter vorkommen. Am Brunnen kombinierte der Künstler Vogel, Fisch und Seestern rings um den Wasserspeier. Wand und Brunnen sind im Rahmen des Schlotterschen Frühwerks erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |