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Das Nebengebäude 1903/04 als Stallgebäude der Villa Jay (Zeilstraße 4) errichtet. Entwurf Alfred Günther. Längsrechteckiger Bau mit konstruktiver Fachwerkaufstockung über dem massiven, hell verputzten (modern durchfensterten) Erdgeschoss, knaufbesetztem Krüppelwalmdach und unter Abwalmung liegendem Zwerchhaus. Am Obergeschoss der zur Straße blickenden Giebelseite mittig eine Rundbogenöffnung und ein dieser vorgesetzter, auf Konsolen ruhender Holzbalkon. Lag zu seiner Entstehungszeit bereits durch anderweitige Bebauung von der Villa getrennt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |