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Kath. Kirche St. Thomas Morus, erbaut von dem Architekten Hans Weber (Amöneburg), Kirchenweihe 15.07.1967
Seit 1963 bestand in Gießen die Pfarrkuratie St. Thomas Morus. Mit dem Erwerb des erhöht gelegenen Grundstücks an der Grünberger Straße in 1965 konnte der Bau des Pfarrzentrums 1966 begonnen werden. Zeitgleich mit dem Kirchengebäude entstanden auch ein Pfarrhaus im Nordosten und ein Kindergarten im Süden des Kirchenbaus.
Der Kirchenbau erhebt sich in städtebaulich markanter Eckposition zwischen Grünberger Straße und Lärchenwäldchen. Die Haupterschließung erfolgt über eine zweiläufige Stahlbetontreppe, die unter dem Glockengeläut hindurch auf den ehemals mit Waschbetonplatten versehenen Kirchhof führt. Das Grundstück wird durch einen umlaufenden Mauerzug zusammengefasst, wodurch auch der Geländeunterschied zur Grünberger Straße ausgeglichen wird.
Das Kirchengebäude wurde als Stahlbetonkonstruktion ausgeführt. Aus der rechteckigen Grundrissfläche erhebt sich das Kirchenschiff in Form eines lateinischen Kreuzes über die eingeschossigen Nebenräume. Die mit verschiedenfarbigen Klinkersteinen verkleidete Fassade kontrastiert mit dem umlaufenden betonsichtigen Fries unterhalb der Dachkante. Die niedrigeren Gebäudeteile werden zusätzlich mit einem schmalen Fensterband mit amorpher Struktur umfasst. Eine große Fläche der Fassaden des Kirchenschiffs werden durch die halbparabelförmigen Fenster in Anspruch genommen und durch je vier weiße, horizontale Betonstreben gegliedert. Vom Kirchhof führen zwei Eingänge in das Kircheninnere.
Der Kirchraum wird dominiert durch die großen Buntglasfenster, die durch die schlichte weiße Wandfassung besonders hervorgehoben werden. Die Fenster wurden nach dem Entwurf des Hattersheimer Innenraumgestalters Jupp Jost von der Gelsenkirchener Firma Ignaz Donath & Sohn hergestellt. Die Fenster, in Form einer nach oben geöffneten Parabel, stellen in abstrakter Form vier Themen dar: Das Nordfenster zeigt die Bewegung der göttlichen Gnade sowie das Gebet. Das Ostfenster stellt die Rosa mystica der Lauretanischen Litanei dar und ist Maria gewidmet. Im Südfenster werden Leben und Martyrium des Thomas Maurus (mit goldener Krone) dargestellt. Das Westfenster über dem Altar nimmt durch die zahlreichen Verästelungen das Motiv des Lebensbaums auf. Dessen ‚Stamm‘ wird unterhalb des Fensters durch das Tabernakel aus Granit weitergeführt. Der Altar besteht, ebenso wie das Taufbecken unter dem östlichen Fenster (ehemals in der Seitenkapelle), ebenfalls aus Granit. Die holzverkleidete Decke schließt den hohen Raum nach oben hin ab und stellt eine direkte Verbindung zu der erhaltenen hölzernen Möblierung her. Die Orgel stammt von Matthias Kreienbrink (Osnabrück) und wurde 1971 eingebaut. Im Rahmen einer Innensanierung von 1999-2000 wurden die Seitenkapellen zugunsten von getrennt nutzbaren Nebenräumen geschlossen. Vermutlich wurde in diesem Zusammenhang auch die ehemalige Beleuchtung ausgetauscht.
Im Untergeschoss befinden sich die Krypta (mit der Orgel der 2024 abgebrochenen Wichernkirche) sowie weitere Gemeinde- und Jugendräume die ebenfalls in der Sanierungsphase um 2000 erneuert wurden.
Die Kath. Kirche St. Thomas Morus ist ein für die 1960er Jahre typischer Kirchenbau in Stahlbetonkonstruktion mit Klinkerverkleidung und die jüngste der drei Katholischen Kirchengebäude in Gießen. Durch Materialwahl und Gestaltung wirkt das Kirchengebäude mit der straßenseitigen Mauer und Glockengiebel besonders prägend in den Straßenraum. Bemerkenswert ist die für Nachkriegskirchen eher selten verwendete Grundrissform des lateinischen Kreuzes. Diese wird besonders betont durch die vier großen Fensterflächen, die mit ihrem künstlerischen Konzept den Kirchenraum dominieren.
Die Kath. Kirche St. Thomas Maurus ist gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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