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Östlich der Ortslage Altheim an der Straße nach Richen gelegene vierseitige Mühlenanlage. 1861 erbaut von Martin Lautz ist der Mühlenbetrieb seit 1965 stillgelegt. Das Wohnhaus (südlicher Flügel) und der Mühlenbau (östlicher Flügel) zeigen auf massivem Erdgeschoss ein Fachwerk-Obergeschoss mit einfachen, ineinander übergehenden Satteldächern. Der westliche Torbau geht baulich in die auf der West- und Nordseite angeordneten Seitenbauten bzw. die Scheune über. Rechts neben dem Tor befindet sich ein heute sehr dominanter Trafoturm. Die Einheitlichkeit der Anlage sowie ihre Alleinlage in der Landschaft begründen den geschichtlichen Denkmalwert als Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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Grenzstein | |
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