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Dreiseitige Hofanlage mit Toranlage zur Straße. Das giebelständige Wohnhaus zweigeschossig mit Satteldach, das Fachwerk wohl 18. Jahrhundert. Raumstruktur im Innern im Wesentlichen erhalten, giebelseitige Erweiterung zur Straße um ca. 1 m, wohl im frühen 20. Jahrhundert. Bemerkenswert die Fliesen der Jahrhundertwende im Eingangsbereich. Ein zweites kleineres Gebäude, ebenfalls giebelständig zur Straße, soll aus einem Ort hierher transloziert worden sein. Vermutlich wurde es als Auszugshaus genutzt und dürfte ebenfalls im 18. Jahrhundert entstanden sein. Nach hinten bildet eine quer stehende Scheune aus jüngerer Zeit, möglicherweise nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden, den Abschluss des Hofes. Ein jüngerer Zwischenbau vom Wohnhaus zur Scheune und ein Stallgebäude schließen den noch gepflasterten Hof seitlich ab.
Die Hofanlage ist in ihrer Gesamtheit als Kulturdenkmal aus orts- und baugeschichtlichen Gründen zu bewerten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |