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Dreiteilige Betonbrücke von 1915 über den Streckeneinschnitt für die Straße südwärts nach Wendershausen. Breitere Mitte zwischen seitlich durchbrochenen Natursteinpfeilern für verdoppelte Gleise abgesenkt. Betonplatte mit Vouten und originalem Eisengeländer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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