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Keine 200 Meter nordwestlich des christlichen markiert die viereckige, dem abfallenden Gelände entsprechend gestufte Ummauerung aus Sandstein den jüdischen Friedhof von Schlitz. Er ist, nachdem sich spät eine kleine jüdische Gemeinde in der Stadt etablieren konnte, 1901 entstanden und nach 1938 nicht mehr für Bestattungen genutzt worden. Der Friedhof war zunächst nur umzäunt und wurde 1937 durch die Mauer eingefasst. An der südöstlichen Ecke zum Weg hin befindet sich der Eingang; die Torpfosten sind mit hebräischen und deutschen Inschriften versehen. Links ist oberhalb der Jahreszahl 1901 zu lesen: „Gelobt / sei der Herr / der die Toten / belebt", rechts: „Gelobt / sei der Richter / der Wahrheit" und die Jahreszahl 1937. Auf dem Friedhof befinden sich in drei Reihen 31 Stelen, die mehr oder weniger aufwendig in den für ihre Zeit typischen Grabmalformen ausgeführt sind. Der jüdische Friedhof von Schlitz ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |