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Gedenkstein etwa 3,5 km östlich des Ortes im Harreshäuser Wald direkt am Weg als Erinnerung an den gewaltsamen Tod von Erwein Harsckerl im Jahre 1728. Die Inschrift lautet HIR IST DER UNGLICKSEELIGE ORTH ALLWO DER EHRSAME MEISTER ERWEIN HARSCKERL WELHER DURCH EINEN GEWALTSAMEN TODT DEN 1.TEN AUGUSTI 1728 SEIN LEBEN DURCH DIE WILDPERETS SCHITZEN EINBÜSSEN MÜSSEN. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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