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Entlang des Richer Bachs findet sich auf der Nordseite der Bachstraße von Nr. 1 bis 7 eine ungewöhnliche, knapp brüstungshohe Sandsteinmauer. Sie zeichnet sich durch runde Sandsteinpfosten mit konischen Kopfteilen aus. Diese markieren zum einen Anfang und Ende der Mauer, zum anderen einen Abgang zu einem historischen Waschplatz. Die zurückhaltende Gestaltung lässt eine Datierung in die 20er Jahre des 20. Jhs. vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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