Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
"Haus Hummel" gehört zu den typischen Vertretern der heimatlichen Bauweise in Darmstadt. Es wurde im Jahre 1910 gebaut. Die Pläne zum Landhaus an markanter Ecke lieferte der Architekt Karl Klee. Klee gestaltete das Anwesen zur Ohlystraße hin axialsymmetrisch. Das wuchtige Zwerchhaus, ein typisches Versatzstück der heimatlichen Bauweise, gliedert das lange, eher schmale Gebäude in zwei Abschnitte und lockert die strenge Form des mit Biberschwanzziegeln gedeckten Mansarddaches optisch auf. Im unteren Teil schob Klee einen halbovalen Erker vor das Zwerchhaus. Darüber zeichnete er einen Balkon. Sowohl der Zwerchhausgiebel als auch die beiden Giebelfelder an den Schmalseiten des Landhauses sind mit hell lackierten Holzschindeln verkleidet. Die unteren Fassadenabschnitte ließ Klee mit dunklem Naturputz farblich von Giebel, hellen Ortgangbrettern, weißen Fensterrahmen und Klappläden absetzen. Auch im Detail verdient "Haus Hummel" Beachtung: Klee ließ die Ortgangbretter kassettieren, die Fensterumrandungen der dreiflügligen Dachfenster sind mit Jugendstilformen verziert, die Giebelfenster auf den Schmalseiten werden von schmalen, gedrechselten und dunkel lackierten Holzsäulen flankiert, die Fenstergewände sind geschnitzt. Geometrische Jugendstilmuster finden sich auch am Balkongitter an den Schmalseiten sowie am gut erhaltenen Zaun mit den aufwendig gestalteten Gartentoren aus Schmiedeeisen. Mit zum Anwesen gehört der kleine Pavillon auf der markanten Ecke Osann- und Ohlystraße. Er wurde als Teil der Einfriedung in dunklen Klinkern gemauert und mit einem biberschwanzgedeckten Zeltdach geschützt. Die Garage wurde bereits 1911 gebaut. Bauherr war Wilhelm Hummel, der sich im "Tintenviertel" mehrere Häuser zum Vermieten bauen ließ.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |