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Traufständiges Wohnhaus eines bereits vor dem Dreißigjährigen Krieg bestehenden Mühlenanwesens, 1753 von Johann Peter Astheyer mit Wohnhaus neu erbaut und bis ca. 1890 als Ölmühle genutzt. In den ersten Jahrzehnten des 20. Jhs. im Besitz des Grafen von Berckheim, der auf seinem "Hofgut Hochstädten" ein kleines, heute nicht mehr vorhandenes Elektrizitätswerk für den Eigenbedarf errichten ließ.
Das den nördlichen Ortsausgang markierende stattliche Wohnhaus zweigeschossig über erhöhtem Kellergeschoss errichtet, mit abschließendem, aufgeschobenem Satteldach. Völlig verputzt, das Obergeschoss in Fachwerk konstruiert. Die Giebel verschindelt, der westlich gelegene Eingang über eine zweiläufige Sandsteintreppe erreichbar. An der Südfront, in Höhe der Fenster, Wappenschild der Grafen von Berckheim.
Das Wohnhaus des weitgehend erneuerten, landwirtschaftlich genutzten Anwesens ist als Relikt Hochstädter Mühlentradition von besonderer historischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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