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Das langgestreckte, senkrecht zur Straße angeordnete Gebäude stellt die restliche Bebauung einer in der 1. Hälfte des 19. Jhs errichteten, südlich der mittelalterlichen Altstadt vorgelagerten, hofartigen Anlage dar. Hier waren bis zu ihrem Abbruch zugunsten der Stadthalle eine öffentliche Wäschebleiche, das städtische Schlachthaus und ein Holzmagazin angeordnet. Der verbliebene südliche Flügel der Anlage zeigt in seinem westlichen, zur Straße gerichteten massiven, zweigeschossigen Teil ein Wohnhaus, dessen abgewalmtes Satteldach den im Obergeschoss aus Fachwerk gefügten östlichen Gebäudetrakt mit überdeckt. In der weiteren Folge schließt östlich ein L-förmiger Stall- und Scheunentrakt an, der ebenfalls aus Sandstein-Bruchsteinmauerwerk sowie einem Fachwerkobergeschoss gefügt ist. Das Gebäude bildet städtebaulich einen wichtigen Abschluss der Freifläche der Stadthalle nach Süden sowie eine wichtige Raumkante der Bürgermeister-Rühl-Straße (im weiteren Verlauf Harreshäuser Allee) nach Norden, so dass ein Erhalt aus städtebaulichen Gründen aber auch geschichtlichen Gründen geboten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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