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Unmittelbar am Bahnübergang der Odenwaldbahn über die Bundesstraße gelegenes, als symmetrisches Doppelhaus angelegtes, zweigeschossiges Wohnhaus mit massivem EG, Fachwerkobergeschoss und abgewalmtem Satteldach. Eingang und Treppenhaus treten stark gliedernd vor die Fassade und werden von einem eigenen Walmdach überdeckt. Die westliche Haushälfte noch unverändert mit originalen Fenstern und Eingangstür. Errichtet wurde das Gebäude (inschriftlich) von Michael Kreh, 1931/32. Es steht in Zusammenhang mit einem ehemals hier angesiedelten Sägewerk, das einen eigenen Gleisanschluss besaß. Es ist aufgrund seiner originalen Erscheinung sowie seiner exponierten Lage als Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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