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Kleine Gesamtanlage des ehemaligen Mühlenhofes der Klinkels Mühle, bestehend aus dem klassizistischen Wohnhaus mit Stallanbau (s. Nr. 16-18, KD) und einem weiteren gegenüber stehenden Wohnhaus Nr. 14. Dieser Putzbau entlang der Bootshausstraße ist im Vergleich zur übrigen Bebauung jünger, wohl aus dem späten 19. Jahrhundert, und durch Fenstereinbrüche wohl der 1960er-Jahre verändert. Seine spätklassizistische Grundstruktur mit hohem Kellergeschoss, einem Vollgeschoss, Kniestock und Satteldach mit zwei Zwerchhäusern hat es jedoch behalten. Der weite Hof weist noch in großen Teilen sein historisches Basaltpflaster auf.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |