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Zweigeschossiges, voluminöses Herrenhaus innerhalb einer großen rechteckigen Ökonomiehofanlage, 1911 anstelle des alten Fachwerkhauses in neobarocken Formen mit abgewalmtem Mansarddach errichtet. Es ist mit einem Mittelrisalit zum Hof und einem Balkon zum Garten ausgestattet und seine Fassade wird durch Lisenen und geohrte Fenstergewände gegliedert. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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