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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Eschersheim
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  • Am Lindenbaum 17
  • Am Lindenbaum
Siedlung Am Lindenbaum
Flur: 5, 6
Flurstück: 1/186, 1/189, 1/205, 1/206, 1/207, 2/69, 1/12, 699/1, 74/3

Im Rahmen des Frankfurter Wohnungsbauprogramms „Das neue Frankfurt“, geleitet von Ernst May, erhielt Walter Gropius 1929 den Auftrag, südlich des alten Ortskerns von Eschersheim die Wohnsiedlung „Am Lindenbaum“ zu errichten. Gropius unterhielt zu diesem Zeitpunkt nach Niederlegung des Bauhaus-Direktorats 1928 ein privates Architekturbüro in Berlin. Bereits 1930 konnte der Siedlungsentwurf errichtet werden. Er war vorgeprägt durch Straßenverläufe aus gründerzeitlicher Aufsiedlung.

Insgesamt fünf viergeschossige Zeilenbauten erstrecken sich parallel von Nordwest in südöstliche Richtung. Entlang der im Norden begrenzenden Straße „Hinter den Ulmen“ unterstreichen in drei Fällen kurze Querbauten räumlich die Ausrichtung der durchgrünten Wohnhöfe zwischen den Zeilenbauten Richtung Süden. Im Süden werden die Wohnhöfe von einer niedrigen Mauer begrenzt. Vorgelagert verläuft entlang der Straße „Am Lindenbaum“ eine Lindenallee.

Wohnräume und Küche sind grundsätzlich nach Westen oder - bei den Querbauten - nach Süden, Schlafräume und Bad nach Osten oder nach Norden orientiert. Die Erschließung erfolgt in der Regel von Westen. Abweichend wird der durch die querende Straße „Nusszeile“ abgetrennte Zeilenbau im Osten auch aus dieser Himmelsrichtung erschlossen.

Die Baukörper erhalten durch im Wechsel mit ursprünglich viergeteilten Fensterbändern vorkragende Balkone und durch eingeschnittene oder im Norden in der Art eines Risalits hervortretende Treppenhäuser eine plastische Rhythmisierung im Sinne einer Reihung einzelner Hauseinheiten. Vergleichbar verfuhr Gropius bei den Siedlungen Dammerstock bei Karlsruhe und Siemensstadt in Berlin, die nach seinen Entwürfen gleichzeitig wie die die Siedlung „Am Lindenbaum“ verwirklicht wurden. In Frankfurt sorgen die kleinen Lochfenster der Mansarden im obersten Geschoss für einen markanten oberen Gebäudeabschluss.

Die Siedlung „Am Lindenbaum“ verbindet ein hohes Maß an Systematisierung nicht zuletzt auch der Wohnungsgrundrisse mit einem bedingt durch die konsequente Berücksichtigung der Himmelsrichtungen bei der Fassadengestaltung lebendigen Erscheinungsbild. Die Einheit von Baukörpern, Freiräumen und Grundrisstypologie konstituiert eine Sachgesamtheit, die aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen die Kriterien eines Kulturdenkmals gem. § 2 Abs. 1 HDSchG erfüllt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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