Fassadenaufrisse zur ersten Erweiterung
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Vogelsbergkreis
Schlitz
  • Kumpftreppchen 1
Flur: 16
Flurstück: 365

Das breit gelagerte Anwesen besteht aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus des mittleren 18. Jahrhunderts dass 1858 sehr angepasst nach links durch ein Ökonomiegebäude vergrößert wurde, wobei das Gefüge des traufständigen Erweiterungstraktes  - nach Vorgabe des Baumeisters H. Schneller - dem des Ursprungsbaus sehr ähnelt. Unterschiede betreffen nur etwa die Ausgestaltung der zwischen gerundeten Füllhölzern erscheinenden kantigen Balkenköpfe und Ihre Dichte. Der Erweiterungsbau ist über einem den Geländeabfall ausgleichenden Sandsteinsockel errichtet, ein links 1894, nun durch den Baumeister Kreis aufgesetzter Giebel, dessen Gefüge mit dem des älteren Giebels beinahe identisch ist, ergänzt das anspruchsvolle Fassadenbild. Auch die Geschossvorkragungen und die Mann-Verstrebungen (mit Kopfstreben aber ohne Halsriegel) fassen den Bau als Einheit zusammen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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