Luftaufnahme von Osten (Foto: Nikolaus Heiss)
Arheilger Mühlchen mit Badehäusern (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Arheilgen
  • Brücherweg 1
  • Der Ruthsenbach
  • Das Schwimmbad
  • Am Mühlchen
Arheilger Mühlchen
Flur: 19
Flurstück: 100, 139, 96/1, 97

Bereits 1318 wurden die Arheilger Wooge urkundlich erwähnt und vermutlich im 15. Jahrhundert unter den Grafen von Katzenelnbogen als herrschaftliche Fischteiche genutzt. Es handelte sich dabei um drei Teiche, die Landgraf Georg I. Ende des 16. Jahrhundert wieder ausbauen ließ. Der mittlere Woog, der wie die anderen durch das Wasser des Ruthsenbachs gespeist wird, ist das heutige Arheilger Schwimmbad, das unter Einbeziehung von Lehmgruben einer nahegelegenen Ziegelei erheblich erweitert wurde. 1843 pachtete ein Müller den Teich, errichtete ein kleine Mühle (daher der Name "Mühlchen"), die jedoch wegen des knappen Wassers nicht erfolgreich arbeitete und 1877 abbrannte. Der Müller legte den Teich bereits 1854 trocken und nutzte ihn als Wiese. Erst später wurde er wieder zum Teich[1].

Nachdem 1923 die Gemeinde mit Unterstützung Arheilger Vereine das Gelände erwarb, konnte der Teich zum Gemeindeschwimmbad ausgebaut und am 27. Juli 1924 eingeweiht werden. Der Ausbau des westlichen Teils erfolgte mit Sprunganlage, Wettkampfbahnen und einem eingeschossigen, langgestreckten hölzernen Gebäudekomplex, der in einer nüchternen funktionalen Architektur mit einfacher vertikaler Bretterverkleidung der Wände gestaltet ist. Die durch Walmdächer leicht erhöhten und vorspringenden Mittel- und Seitenpavillons sind durch pultdachgedeckte niedrigere Flügel für Umkleiden, Duschen und Toiletten verbunden. Sparsames Dekor in Form von rautenförmigen Elementen in den Lüftungsöffnungen über den Kabinen verweist auf die Bauzeit des frühen Expressionismus. Der östliche Teil des Badeteiches ist weniger intensiv ausgebaut und im wesentlichen naturnah belassen.

[1] Wilhelm Andres, Alt-Arheilgen, Geschichte eines Dorfes. Darmstadt, 1978

Das Arheilger Mühlchen ist Kunstdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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