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Beim Bau des neuen Hauptbahnhofs Darmstadt 1912 wurde im Westen der Stadt eine große Zahl Brücken zur niveaufreien Führung der Verkehrsarten gebaut. Sämtliche Ausfallstraßen mussten über- oder unterquert werden genauso wie einige Bahnlinien zur Entflechtung des Schienennetzes.
Die Gräfenhäuser Straße als wichtige Verbindung nach Nordwesten musste mit neun Gleisen überfahren werden. Dafür entstanden sechs Brückenbauwerke. Vier von Ihnen wurden als gemauerte Korb-Bogenbrücken aus Gelbsandstein ausgebildet, zwei als eiserne Vollwandträger. Die Sandsteinquader der Bogenbrücken sind bossiert und verleihen so den Bauwerken eine wuchtige rustikale Erscheinung. Die Korbbögen sind durch einen Scheitelstein gehalten, über dem sich in der Brüstung mit einer kurzen Balustrade, bestehend aus je 11 Balustern, das einzige Schmuckelement befindet.
Die Brückenfolge markiert im Stadtbild eine markante Zu- und Ausfahrt, die allerdings wegen der Vierspurigkeit der durchfahrenden Straße nicht positiv wahrgenommen werden kann.
Die Parallel-Brücken sind Kulturdenkmale aus künstlerischen, eisenbahngeschichtlichen, technischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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