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Eisenbahnbrücke der Odenwaldbahn zur Überbrückung des im spitzen Winkel zur Bahnlinie verlaufenden Schnampelwegs erbaut um 1870. Die Böschung der hochliegenden Eisenbahntrasse ist durch Stützmauern eingefasst, die konisch auf den Durchgang zulaufen. Die gemauerte Konstruktion und die Mauerabdeckungen bestehen aus roten Sandsteinquadern. Die eigentliche Bahnüberführung besteht aus einer einfachen geraden Betonkonstruktion, die vermutlich aus späterer Zeit stammt.
Die Brücke ist Kulturdenkmal aus technischen und eisenbahngeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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