Straßenansicht von Norden (Foto: Nikolaus Heiss)
Gartenansicht von Südwesten (Foto: Nikolaus Heiss)
Gartenansicht von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
Glas-Geton-Fenster (Foto: Nikolaus Heiss)
Wandmosaik (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Komponistenviertel
  • Schumannstraße 11
Künstlerhaus Vahle
Flur: 29
Flurstück: 1/11

Das Gebäude wurde 1961 nach Plänen des Architekten Lothar Willius für das Künstlerehepaar Inge und Fritz Vahle errichtet.

Das kubische zweigeschossige Hauptgebäude mit flachem Pultdach erinnert mit seiner vertikalen Deckleistenschalung als Bekleidung des Obergeschosses an skandinavische Vorbilder. Aber auch die Entwurfsprinzipien der durch das Bauhaus geprägten Klassischen Moderne lassen sich in der klaren schmucklosen und funktionalen Fassadengliederung des Erdgeschosses ablesen. Dessen Wände bestehen aus Ziegelmauerwerk, das außen lediglich weiß geschlämmt ist, sich aber in Teilbereichen genauso im Inneren zeigt. So im Wohnraum und Flur an der Trennwand zum Ateliertrakt, dessen Hauptraum seinerseits überwiegend weiß geschlämmtes Ziegelmauerwerk aufweist. Die Betonung und das Zeigen des Materials ist ein durchgängiges Prinzip des Architektenentwurfs, wie es sich auch im Treppenhausraum mit einer naturbelassenen dunkelroten schwarz verfugten Klinkerwand mit lebendigem Farbenspiel zwischen rot, blau und orange zeigt. Darin eingelassen und einseitig auskragend sind die Betonstufen der einläufigen Treppe.

Auch der Fußboden im Erdgeschoss des Wohnbereichs aus großformatigen gelben Travertinplatten, die Steinplatten des Ateliers und die polygonal verlegten Sandsteinplatten der Terrasse zeugen von einem vielgestaltigen, phantasievollen Spiel mit Material.

Ein eingeschossiger, südöstlich winkelförmig angebauter Atelieranbau mit Flachdach diente dem Künstlerpaar als Erweiterung. Den Übergang zum Hauptgebäude gestalteten sie als überdeckte dreiseitig geschlossene Terrasse, deren Nord- und Ostwand sie aus Kunstwerken bildeten: Ein Betonglasfenster aus weißem Glas mit abstrakten Motiven in dynamischer Bewegung und ein farbiges, ebenfalls abstraktes Wandmosaik mit lebendigen Farben und Formen.

Das Ateliergebäude als Wirkungsstätte des Künstlerehepaares, original ausgestattet mit Wandmosaik, Betonglasfenster und Teilen des künstlerischen Nachlasses bildet zusammen mit dem ebenfalls zeitgenössisch erhaltenen Garten eine historische Einheit. Seit 1994 wird das Gebäude als Galerie für Kunstwerke aus den 1960er Jahren bis heute genutzt und erinnert so an seine ursprüngliche Zweckbestimmung.

Das Künstlerhaus steht zusammen mit der Ausstattung und dem Garten aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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