Innehof (Foto: Nikolaus Heiss)
Innenhof (Foto: Nikolaus Heiss)
Kunst am Bau, Tierfiguren von Fritz Schwarzbeck (Foto: Nikolaus Heiss)
Luftaufnahme von Nord (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Komponistenviertel
  • Gesamtanlage Dieburger Straße 199
Altenwohnanlage

Auf dem sich südlich und östlich an das Kulturdenkmal „Haus Wilbrand" anschließenden Grundstück wurde in den Jahren 1963 bis 1965 das Anwesen nach den Plänen des Darmstädter Architekten Fritz Soeder um neue Gebäude und eine Gartenanlage für die Nutzung als Wohnstift erweitert. Auf dem Grundstück wurden vier Atriumbauten unterschiedlicher Geschosshöhe in lockerer Gruppierung um und in einer großzügigen Grünanlage eingebettet errichtet, teils durch einen überdachten Wandelgang verbunden und dem Bestand die Neubauten der Sechziger Jahre in vorbildhafter Weise hinzugefügt.

Die Neubauten wurden als Geschoss-Wohnungsbau und in Anlehnung an die für Einfamilienhäuser dieser Zeit typische zurückhaltende Bungalowarchitektur mit Flachdach und Panoramaverglasung errichtet. Als Atriumhäuser umschließen die Gebäude je einen begrünten Innenhof, von dem die Wohnungen über Treppenanlagen bzw. Aufzüge und umlaufende Laubengänge separat erschlossen werden und somit die Wohnqualität durch den Charakter der Einfamilienwohnung entscheidend bereichert. Die Häuser zeigen daher in der Fassadengliederung den kennzeichnenden Kontrast zwischen den sich zur Grünanlage in großflächigen Fenstern öffnenden „Außenfassaden" und den aufgrund der Erschließungsfunktion der Innenhöfe weitgehend geschlossenen Innenhoffassaden.

Die Gebäude wurden traditionell in Massivmauerwerk mit Betondecken ausgeführt, das Mauerwerk mit handgestrichenen holländischen Klinkern verkleidet. Helle Betonbänder markieren die Geschosshöhen, ein flaches, kantiges Gesims leitet zum Flachdach über. Im Wechsel mit schmalen Wandstreifen schneiden die Balkonöffnungen der Wohnungen tief in die Fassade ein, lösen die kubische Gesamtkontur der Gebäude jedoch nicht auf, da die Balkonbrüstungen mit der Fassadenflucht abschließen. Großzügige querformatige Panoramafenster belichten die Wohnungen.

Überdies blieb die qualitätvolle bauzeitliche Ausstattung der Gebäude und der Grünanlage erhalten. Die Bronzeplastik zweier Seehunde neben dem Brunnen stammt von dem Darmstädter Bildhauer Fritz Schwarzbeck. Auf den Wegen der Grünanlage und der Innenhöfe, den Treppen, den Laubengängen sowie an der Umfassung des Brunnenbeckens blieben die Waschbetonplatten unversehrt erhalten. Die Lampen, die die Grünanlage und Laubengänge beleuchten sowie jene, die an den Stützen des Wandelganges angebracht sind, zählen ebenso zur ursprünglichen Ausstattung, wie die Geländer und die schwarz beschichteten Handläufe an den Treppenaufgängen und in den Laubengängen. In nahezu allen Gebäuden blieben zudem die Aufzugsanlage als auch die Fenster der Erbauungszeit erhalten.

Die für Fritz Soeder charakteristische Verklinkerung der Neubauten knüpft an eine Darmstädter Tradition an, die in den 1920er und 1930er begründet wurde. Die Denkmaleigenschaften der durch Soeder 1963-65 geschaffenen Wohnanlage Dieburger Straße 199 begründet sich zum einen aus der Verwurzelung innerhalb der Darmstädter Architekturtradition der Nachkriegszeit, aus dem geschlossenen Erhaltungszustand der Gesamtanlage sowie der hohen gestalterischen Qualität und Sensibilität, mit der es dem Architekten gelang, Altbau und Neubauten, Architektur und Grünanlage sowie das Gedankengut der Fünfziger und die Bauformen der Sechziger Jahre zur Steigerung der Wohnqualität der Anwohner miteinander zu verbinden.

Obwohl zwischen 1963 und 1965 errichtet, gehen Teile der in den Soeder'schen Neubauten realisierten Konzepte und Details auf Vorstellungen und Motive der Fünfziger Jahre zurück. Die lockere pavillonartige Gruppierung der Atriumbauten innerhalb der Grünanlage, der Wandelgang sowie die Verschmelzung der Planungen von Grünanlage, Architektur und Kunst am Bau, sind Motive, die im Gedankengut des vorigen Jahrzehnts wurzeln und von Soeder bereichernd in die Planungen eingebunden wurden.

Die Architektur der Neubauten in der Dieburger Straße 199 präsentiert sich in ihrem Grundcharakter und ihrer Gestaltung jedoch deutlich als „Kind" der 1960er Jahre. Die Kubatur der Häuser, die als um ein Atrium angelegte Bungalowarchitektur mit betonten horizontalen Gliederungsdetails errichtet wurden, die nicht mehr ausschwingenden, sondern vielmehr in den Gebäudekubus eingeschnittenen Balkone, die Verwendung von Panoramafenstern sowie die insgesamt eher strenge, lineare Gesamtstruktur der Ausstattung und der Anlage, vor allem der Grünanlage, die bei der Realisierung des Wandelgangs, der Gestaltung der Lampen und des Brunnenbeckens völlig auf schwingende Formen und Räume verzichtet, zeigen sich deutlich den Ideen und Formen der Architektur der Sechziger Jahre verpflichtet.

Die Gebäudegruppe steht aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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