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Die Bernhard-Adelung-Schule wurde 1957-58 vom städtischen Hochbauamt als Volks- und Mittelschule entworfen. Architekt war vermutlich E. L. Zinsel. Die Schule ist der älteste Teil des heutigen Schulzentrums Nord.
Die Anlage besteht aus drei T-förmig und separiert angeordneten, mehrgeschossigen Trakten sowie einer Turnhalle. Alle Bauten haben flach geneigte Satteldächer. Auf einer Nord-Süd-Achse, jedoch versetzt, stehen die beiden dreistöckigen Klassenraumtrakte (Bau C und Bau D). Rechtwinklig und mittig trifft auf diese von Westen das viergeschossige Hauptgebäude (Bau B), dem noch gedreht im Südwesten die Turnhalle zugeordnet ist. Sämtliche Häuser sind durch erdgeschossige Pausen- und Laufgänge, kombiniert mit Nebenräumen, verbunden.
Die Klassenraumbauten weisen – streng symmetrisch – je zwei eingeschobene Treppenhäuser auf, die auf jeder Ebene zwei Klassenräume erschließen, so dass keine Flure benötigt und die Zimmer beidseitig belichtet werden. Dieser so genannte Schustertyp wurde von dem Wiener Architekten Franz Schuster entwickelt. Ähnlich sind die Verwaltungs-, Lehrer- und Fachräume des Hauptgebäudes erschlossen.
Vor allem die Stahlbeton-Skelettbauweise ergibt ein klares Fassadenraster, das mit den geschlossenen Treppenhausflächen wechselt. Unter den Fenstern sind die Brüstungsfelder mit farblich kontrastierenden, rot-schwarzen Hartbrandklinkern kunstvoll gestaltet. Laufgänge, Hallen und Treppenhäuser zeigen ein auffällig reiches Dekorprogramm im Stil der 1950er Jahre, das der insgesamt spröden Architektursprache entgegenwirken soll. Die Wände sind mit aufwändigen Kacheln und Kachelbildern von Eugen Keller belegt. Alle für die Bauzeit typischen Elemente wie Treppengeländer, Türen etc. sind erhalten.
In der Darmstädter Schularchitektur des Nachkriegsjahrzehnts dokumentiert die Bernhard-Adelung-Schule auf hervorragende Weise den Standard einer Entwicklung, an deren Ende Rationalismus und wirtschaftliches Bauen stehen.
Die Bauten bilden aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen eine Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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