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Das "Atriumgebäude" der Hochschule Darmstadt (von 1971 bis 2006 Fachhochschule) beherbergt den Fachbereich Architektur und Innenarchitektur. Die Vorgängerschulen waren ab 1876 die Großherzogliche Hessische Landesbauschule und ab 1933 die Staatsbauschule Darmstadt, die nach Kriegszerstörung auf Bestreben von Baudirektor Hans Fürst 1946 neugegründet wurde.
Der dreigeschossige, 60 x 60 Meter messende Atriumbau (Bauantrag 1959, Erstbezug 1962) umschließt einen Innenhof von rd. 35 x 35 Meter. Die sehr flachen Pultdächer sind von außen nicht sichtbar, so dass das Bauwerk wie ein Flachdachbau wirkt. Das Institutsgebäude grenzt unmittelbar an die Gesamtanlage Havelstraße an, deren städtebaulicher Entwurf im Geist der internationalen Charta von Athen entworfen wurde. Die darin locker eingestreuten Bauwerke innerhalb einer stark durchgrünten Stadtlandschaft prägen auch den Campuscharakter und machen seine besondere Qualität aus.
Die Architektur orientiert sich mit ihrer Geradlinigkeit und den großen, meist in Bändern angeordneten Fensteröffnungen, an den Prinzipien des Funktionalismus der klassischen Moderne. Die hauptsächlich verwendeten Materialien wie rote und gelbe Klinker, blau glasierte Kacheln, Sichtbeton und Metallfenster verleihen dem Gebäude ein differenziertes Design und ein wertiges Erscheinungsbild. Hervorragendes positives Merkmal sind die in allen drei Geschossen um den Innenhof laufenden breiten und großzügig durchfensterten Flure, die an der Ostseite, der Eingangsseite, so groß bemessen sind, dass sie als Arbeitsräume für die Studierenden und Ausstellungsflächen genutzt werden können.
In den zweiläufigen Treppen im Westflügel sind in den Außenwänden in jeder Etage kleine Buntglas-Beton-Fenster als Kunst am Bau eingearbeitet und verleihen jeder Etage einen eigenen Charakter.
Dem Eingang östlich vorgelagert ist eine 115 Meter lange und 7 Meter breite Zuwegung, überdeckt mit einem dünnen Flachdach, das als typisches Element der 1950er Jahre Architektur von schlanken eisernen Rundstützen getragen wird. Der Weg führt kurz vor Erreichen des Hauptgebäudes über ein quer liegendes ca. 12 x 49 Meter messendes, flaches Wasserbecken.
Das Gebäude ist zusammen mit dem überdachten Weg ein Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |