Luftaufnahme von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
Luftaufnahme von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
Luftaufnahme von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
Luftaufnahme von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
Luftaufnahme von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
Luftaufnahme von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
Luftaufnahme von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
Rheinstraße 50 Gewerkschaftshaus (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Mollerstadt
  • Gesamtanlage Rheinstraße, Hindenburgstraße, Landgraf-Philipps-Anlage, Steubenplatz
Steubenplatz

Hindenburgstraße 1

Landgraf-Philipps-Anlage 32, 34, 36

Rheinstraße 50, 53, 63

Steubenplatz 1, 2, 3

Der Wiederaufbau Darmstadts nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte ab 1947 nach Grundsätzen, die Oberbaudirektor Peter Grund formulierte. Grundlage seiner Planung sollte ein System von „Hauptstraßenzügen als Organismus“ sein. Dazu zählte auch die Rheinstraße, die nach seiner Vorstellung in einer rhythmischen Abfolge von Gebäuden und Plätzen mit zunehmender Verdichtung zur Innenstadt führt.

Einer dieser Plätze ist der Steubenplatz, der durch orthogonal gestellte Gebäude mit Flachdach gefasst wird. Von Westen kommend bilden zwei quer zur Rheinstraße stehende fünfgeschossige Bürogebäude das erste Tor zur Innenstadt. Danach öffnet sich der Platz, begrenzt im Süden von dem zurückstehenden viergeschossigen Gewerkschaftshaus und im Norden von der zweigeschossigen Kunsthalle, erbaut 1956 von Theo Pabst im Stil der klassischen Moderne. Davor sind als Erinnerung an das ehemalige Rheintor zwei klassizistische Sandsteinsäulen (Georg Moller) erhalten. Der östliche Platzabschluss mit zwei fünf- bis siebengeschossigen Wohnhausriegeln verengt den Durchlass in die Stadt und formt auf diese Weise ein kraftvolles modernes Stadttor an der Stelle der ehemaligen Stadtgrenze der „Mollerstadt“, das trotz des stark flutenden Verkehrs auch heute noch seine geplante Wirkung entfaltet.

Die Gebäude selbst weisen alle regelmäßige Lochfassaden der 1950er Jahre Architektur auf. Typisches Kennzeichen dieser Architektur ist der mit einem Flugdach auf zwei dünnen Stahlstützen hervorgehobene asymmetrisch gelegene Haupteingang des Gewerkschaftshauses, erbaut 1952/53 nach Plänen von Karl Schäfer und Georg Heinrich Besier.

Die Gesamtanlage Steubenplatz steht aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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