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Die staatliche Materialprüfungsanstalt (MPA) ist eine zur Technischen Universität Darmstadt gehörige aber unabhängige Einrichtung des Landes Hessen. Der Neubau der seit 1907 bestehenden Einrichtung entstand zwischen 1960 und 1963 zwischen der Grafenstraße und dem Mathildenplatz an der Stelle des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Großherzoglichen Marstalls.
Der im Grundriss wie ein doppeltes H aussehende dreigeschossige Gebäudekomplex mit zwei je 118 Meter langen parallel verlaufenden Gebäuderiegeln, die durch zwei kürzere Querriegel verbunden sind und so drei Innenhöfe bilden, umfasst einen quadratischen Institutsbau in der Mitte und vier nördlich und südlich angegliederte Prüfhallen. Planung und Bauleitung des funktionalistischen in Stahlbetonskelettbauweise errichteten Bauwerks oblag dem Staatlichen Hochschulbauamt Darmstadt unter der Leitung von Baudirektor F. Holtz, den Entwurf lieferte G. Bartels.
Seine städtebauliche Wirkung entfaltet das Bauwerk hauptsächlich zur Grafenstraße mit einer langen, überwiegend geschlossenen Fassade, die von gelben Verblendklinkern gebildet und von einer breiten Attika abgeschlossen wird. Lediglich am Eingang in der Mitte des Gebäudes gewährt eine großflächige aluminiumgefasste Verglasung in zeittypischen liegenden Formaten einen Blick in sein Inneres, zeigt hier auch die Geschossigkeit und durchbricht damit die insgesamt sehr konsequent introvertierte Architektur. Hier befinden sich der Haupteingang und ein Hörsaal im ersten und zweiten Obergeschoss. Großzügige, im Detail sorgfältig und gut durchgestaltete Flure und Treppenhäuser, deren Wände, wie die Außenhaut des Gebäudes, mit gelben Klinkern belegt sind, verbinden die Versuchshallen, Labors und Büros. Zu den Innenhöfen öffnet sich der Bau mit einer großzügigen Befensterung, ebenfalls mit Aluminium gerahmt und in langgestreckt horizontalen Formaten. Ein wesentliches die Fassaden gliederndes Element ist der Sonnenschutz, der über außen liegende Lamellen aus Leichtmetall erfolgt. Der mittlere, von der Außenwelt abgetrennte Innenhof mit einer Brunnenanlage ist gärtnerisch gestaltet und für die rund 160 Mitarbeiter ein ruhiger Pausenbereich von hoher Aufenthaltsqualität.
Das Gebäude steht als für die Stadt prägender Bau der Nachkriegsmoderne mit seiner sachlichen Fassadenästhetik aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |