Ansicht Süd (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Johannesviertel
  • Bismarckstraße 11
Wohnhaus
Flur: 3
Flurstück: 1454/3

Ursprünglich standen entlang der Bismarckstraße eine Reihe spätklassizistischer und historistischer Landhäuser wohlhabender Bürger, die größtenteils im Krieg zerstört wurden. Das ehemals freistehende Wohnhaus am östlichen Ende der Bismarckstraße ist eines der wenigen Gebäude, das den Zweiten Weltkrieg nahezu unbeschadet überstanden hat. Es ist ein typisches Beispiel aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in der der Historismus die Architektursprache dominierte.

Das zweistöckige, hell verputzte Wohnhaus hat einen symmetrischen, dreiachsigen Aufbau mit betonter Mittelachse und Balkon in der Beletage. Die hochrechteckigen Fenster nehmen die dreiachsige Gliederung auf. Das Mansarddach besitzt drei nicht mehr originale Gauben, die sich in den Fensterachsen befinden. Der Eingang liegt seitlich, wie es im 19. Jahrhundert üblich war.

Die Fassade ist reich verziert: Der flache Mittelrisalit ist durch zwei Ecklisenen abgesetzt, die im Erdgeschoss diamantiert sind und im Obergeschoss aus kannelierten Pilastern korinthischer Kapitellausbildung bestehen. Der Balkon liegt auf wuchtigen, verzierten Steinkonsolen auf und hat ein verziertes schmiedeeisernes Brüstungsgitter. Die Fenster besitzen aufwendig gestaltete Rahmungen mit Diamantquadern auf Kämpferhöhe und Schlusssteinmotiv im Erdgeschoss und eine horizontale Verdachung in den Seitenachsen im Obergeschoss. Die Balkontür im Mittelrisalit wird durch einen Segmentbogen auf dem Gebälk besonders betont. Ihre horizontale Gliederung erhält die Fassade durch profilierte Gurt- und Kranzgesimse zwischen den Stockwerken, das Fußgesims und die Zahnleiste unter der Dachtraufe. Eine Besonderheit an diesem Gebäude ist das große Rundbogenfenster über dem Eingang.

In diesem Haus befand sich wenige Jahre vor der "Machtübernahme" durch Adolf Hitler die Gauleitung der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (NSDAP), weshalb es "Braunes Haus" oder "Hitler-Haus" genannt wurde. Nazigegner wurden zu Beginn 1933 in diesem Haus "misshandelt und anschließend durch die Stadt geführt"[1]

Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.

[1] Jetter, Christoph und Skroblies, Hannelore: "Darmstädter Geschichtsrundgang 1933-1945", 1998. S. 8


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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