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Eingeschossiges Wohnhaus mit weit überstehendem, flachgeneigten Walmdach, vermutlich aus den Jahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Außenwände bestehen aus einem mit Bimssteinen ausgefachten Holzständerwerk und einer äußeren horizontalen Stülpschalung aus Holz, die durch ihre starke Profilierung den Eindruck einer Blockhausbauweise erweckt. Es fehlt jedoch die für den Blockhausbau typische Eckverbindung. Der Gebäudetypus erinnert an frühe Landhäuser von Frank Lloyd Wright, es gibt aber auch Ähnlichkeiten mit "Haus Sommerfeld" in Berlin, einem expressionistischen Holzhaus von Walter Gropius und Adolf Meyer, ihrem ersten Architekturauftrag, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit am Bauhaus in Weimar.
Einige Baudetails sprechen für eine Bauzeit in den 1920er oder 1930er Jahren mit Anklängen expressionistischer Gestaltung und Einflüssen des Designs von Art Déco: So die kristalline Kantigkeit der Stülpschalung, die künstlerisch designten Lampen beidseitig der Eingangstür, die Gestalt der Eingangstür selbst mit den hochrechteckigen Fensterausschnitten und den wuchtigen Schutzgittern, sowie die sechseckig geformten Türgriffe und -bänder der originalen Türen. Widersprüchlich erscheint die zurückhaltende Gesamtwirkung im Gegensatz zu den auffälligen und aufwändigen Baudetails, die auf eine wohlhabende, aber unbekannte Bauherrschaft schließen lassen. Ungeklärt bleibt auch das Motiv, ein solches Gebäude, das vom Typus eher als Landhaus bezeichnet werden kann, mitten in das dicht bebaute Darmstadt zu stellen.
Die Antworten darauf müssen spekulativ bleiben, da weder die Hessische Brandversicherungsanstalt, die heutige Eigentümerin des Gebäudes, noch städtische Dienststellen, wie Stadtarchiv oder Bauaufsichtsamt, Unterlagen besitzen, die über die Baugeschichte ausreichend Aufschluss geben könnten. Es erscheint unwahrscheinlich, dass das Gebäude für diesen Ort entworfen wurde, eine Translozierung von einem anderen Ort ist denkbar.
Das Gebäude wurde 1962 innen und außen renoviert und vom Verkehrs- und Werbeamt der Stadt Darmstadt genutzt, bevor es 1985 von den Architekten Borchers, Metzner und Cramer als Büro für ihre Zwecke eingerichtet wurde. Das Erscheinungsbild der Südseite ist seitdem durch einen gewächshausartigen Anbau beeinträchtigt.
Das Gebäude steht aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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