Ansicht von Südosten (Foto: Nikolaus Heiss)
Ansicht von Norosten (Foto: Nikolaus Heiss)
Fassadendetail (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Altstadt
  • Schleiermacherstraße 8
  • Schleiermacherstraße
Baumhaus
Flur: 3
Flurstück: 1473/3, 36/4

Der Architekt Ot Hoffmann errichtete 1973 ein siebengeschossiges kubisches Wohn- und Geschäftshaus in exponierter Innenstadtlage. Er verwirklichte mit dem "Baumhaus" seine visionären Vorstellungen eines ökologischen Bauens. Auf der Dachterrasse pflanzte er einen kleinen Kiefernwald mit der Idee, die Grünfläche, die durch den Bau am Boden verloren geht, auf dem Dach wieder erstehen zu lassen. Das Grün erstreckt sich über die Ostfassade bis auf die weit über die Straße ausladende Betonplatte, an der ursprünglich eine Fußgängerbrücke geplant war. Als einer der ersten privaten Bauherrn Deutschlands baute Hoffmann ein Windrad auf dem höchsten Punkt des Dachs zur Energieerzeugung. Rund 700 Watt werden von hier ins Stromnetz eingespeist. Die zeittypische Konstruktion in roh belassenem Beton ironisiert der Architekt mit einem kleinen dekonstruktivistischen Kunstwerk, das die Wand auf der Südseite vermeintlich aufbricht.

Im Inneren hat Hoffmann im vierten Obergeschoss seine Wohnideen praktisch umgesetzt. In einem großen Raum, der die gesamte Grundfläche einnimmt, hat er durch verschiedene technische Einbauten ein hohes Maß an Variabilität erreicht: So kann ein Arbeitsplatz oder ein Bett von der Decke abgelassen, ein Zimmer wie ein großes Möbel an verschiedenen Stellen aufgestellt werden und sogar die Küche kann verschiedene Positionen einnehmen, indem die Ver- und Entsorgungsleitungen an Leitungen unter der Decke anzudocken sind.

Erst 30 Jahre später wurde auf der EXPO 2000 in Hannover mit dem holländischen Pavillon ein vergleichbar innovatives Bauwerk gezeigt, das ebenfalls in gestapelten Landschaften mit einem Wald und Windrädern Beiträge zu einer ökologischen Architektur leisten wollte.

Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen, technischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen, technischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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