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Das Wohnhaus wurde 1966 erbaut. Architekt war der Regierungs-Baumeister a.D. Theodor Hector. Das Mietwohngebäude ist ein sehr sachlicher, an den Prinzipien der klassischen Moderne orientierter Entwurf mit zurückhaltender, klarer Linienführung. Die flächige Fassade ohne jedes Ornament ist streng gegliedert mit wertigen Materialien, wie rotem Klinker in natürlichem Farbenspiel, horizontaler Sichtbetonbänderung und den scharf eingeschnittenen, bündig liegenden Aluminiumrahmen der Fenster. Das niedrige Eingangs- und Garagengeschoss, hebt sich durch eine rhythmische Gliederung mit grauen Aluminium-Toren und vertikal mit roten und blauen Fliesen gebänderten Wandflächen derart vom übrigen Bau ab, dass der dreigeschossige darüber ruhende Wohntrakt zu schweben scheint. Der eingeschossige, seitlich angrenzende Bungalow für den Hausmeister weist die gleiche Materialität auf, wie der Hauptbaukörper.
Rückseitig entwickelt das Gebäude mit weit auskragenden terrassenartigen Balkonen und einer in den Baukörper eingeschnittenen Dachterrasse einen sich öffnenden Charakter von hoher Wohnqualität. Auch hier ist die Verwendung von Rohaluminium für Geländerbrüstungen und Fenster dominant und kontrastiert farblich mit den roten Klinkern. Um die Geschlossenheit des Baukörpers zu erhalten, wird die Dachterrasse baulich durch einen Betonbügel in der Form des Dachrandes gefasst.
Das Gebäude steht aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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