Fassadendetail Sgraffito (Foto: Nikolaus Heiss)
Luftaufnahme von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
Detail Balkon (Foto: Nikolaus Heiss)
Nordwestansicht (Foto: Nikolaus Heiss)
Südwestansicht (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Altstadt
  • Gesamtanlage Große Bachgasse, Döngesborngasse, Pädagogstraße, Kirchstraße
Wohnhausgruppe

Döngesborngasse 2

Große Bachgasse 1, 3, 5, 7

Kirchstraße 12, 14, 16

Pädagogstraße 2, 4

Die starken Kriegszerstörungen führten dazu, dass Darmstadt, genauso wie Kassel und Frankfurt, heute als eine Stadt des Wiederaufbaus gilt. Dort, wo vor dem Krieg hunderte von kleinen Wohn- und Geschäftshäusern in der Darmstädter Altstadt standen, stehen heute wenige große Institutsgebäude der TUD und das Justus-Liebig-Haus, ein Bürgerhaus mit Stadtbibliothek, Volkshochschule und Versammlungsräumen. Damit hat sich die Darmstädter Innenstadt städtebaulich und architektonisch so stark verändert, dass die Altstadt ausgelöscht ist. Die Stadtplaner und Politiker wollten die Zerstörung als Chance für einen Neuanfang nutzen und die schlechten sowie engen Wohnverhältnisse der Altstadt beseitigen und eine nach modernen Gesichtspunkten aufgelockerte Stadt schaffen.

Unmittelbar nach Kriegsende wurde bereits 1945 eine Wiederaufbaukommission unter der Leitung von Karl Gruber eingerichtet. Sein Planungsansatz zielte auf eine Vermittlung zwischen Neuplanung und Rekonstruktion. Schwerpunkt waren der Ausbau zentraler Bereiche wie Marktplatz und historische Innenstadtquartiere. Seine Grundsätze waren zunächst Grundlage des Wiederaufbaus. Er wurde jedoch bereits 1947 von Peter Grund als Leiter der Darmstädter Stadtbauverwaltung abgelöst, der anders als Gruber seinen Schwerpunkt auf die planerische Behandlung der Stadtachse Rheinstraße und die Verflechtung mit der Region mit einer autogerechten Stadt legte.

Die Mietwohnhausanlage des Wiederaufbaus im Stil der 1950er Jahre basiert auf Plänen Karl Grubers "Wieder-Aufbau der Stadtmitte von Darmstadt", die er 1946 anfertigte. Dort ist der Wohnblock bereits annähernd in seiner heutigen Form zu erkennen. Gruber wollte eine Modernisierung und Öffnung der zu engen Altstadt bei Wahrung einiger markanter Situationen, mit denen die Erinnerung an die untergegangene Altstadt wach gehalten werden sollte. Der zwei- bis dreigeschossige Baublock in geschlossener Bauweise nimmt nordöstlich teilweise die gebogene Kontur der "Insel", des ehemaligen Altstadtplatzes auf und entspricht mit seinen zweigeschossigen Häusern dem historischen Maßstab. Südlich werden die Häuser entlang der Pädagogstraße auf der alten Flucht wieder errichtet, westlich die Kirchstraßenhäuser mit einer Ladenzeile im Erdgeschoss mit Rücksicht auf den künftigen Verkehr leicht zurückversetzt und östlich die historische Döngesborngasse als moderne Treppenpassage gestaltet. Der nördliche Abschluss durchbricht die historische Vorgabe und schafft durch eine neue Gebäudekante eine deutliche Sichtbeziehung zwischen "Insel" und Stadtkirche.

Die Gebäudegruppe folgt in der Höhenstaffelung der natürlichen Topografie und ist geprägt von traufständigen Satteldach- und Walmdachhäusern mit weitem Dachüberstand und Dachgaupen. Die Fassaden sind ohne viel Aufwand aber mit charakteristischen Elementen der Wiederaufbauzeit liebevoll durchgestaltet: Fein gerahmte, teilweise gruppierte Fenster, pastellfarbige ornamentierte Brüstungsfelder, bemalte Wandflächen, elegant geschwungene Brüstungsgitter, unaufdringliche Gliederung durch schlanke Lisenen und Fenstererker sowie dünne Dach- und Vordachränder.

Die Gesamtanlage steht aus künstlerischen Gründen und wegen der Bedeutung für den Wiederaufbau aus planungsgeschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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