Ansicht von Norden (Foto: Nikolaus Heiss)
Ansicht von Osten (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Altstadt
  • Kirchstraße 7
  • An der Stadtkirche
Bockshaut Hotel und Gastronomie
Flur: 1
Flurstück: 17/4, 2/13

Traditionsgaststätte - Wiederaufbau der 1950er Jahre auf den Grundmauern des 16. Jahrhunderts

Der Vorgängerbau der "Bockshaut" wurde 1580 als Pfarrhaus neben der Stadtkirche erbaut. Aus dieser Zeit stammen die heute noch original erhaltenen Kellergewölbe. 1760 kaufte die Familie von Johann Georg Gervinus das Haus und richtete darin eine Gerberei ein. Das Zunftzeichen, zwei Böcke, die eine Tierhaut aufspannen, gab dem Gebäude den Namen "Bockshaut". 1795 wurde neben der Gerberei eine Weinwirtschaft mit Weinhandel betrieben, immer noch unter Johann Gervinus. Damit begann die Tradition der Gaststätte Bockshaut vor heute mehr als 200 Jahren.

Die fast vollumfängliche Kriegszerstörung der Darmstädter Innenstadt und damit auch der Bockshaut (abgesehen vom erhaltenen historischen Keller) ist bekannt. Trotzdem ist die Bedeutung des historischen Ortes bis heute ein wichtiger Teil der Stadtgeschichte. So hat die Bockshaut  als Traditionsgaststätte zu den ersten Adressen im Herzen der großherzoglichen Residenzstadt gehört. Diese Bedeutung war auch den Planern der wieder zu errichtenden Innenstadt bekannt, die sich für das zerstörte kleinteilige Altstadtquartier neue zeitgemäße Gestaltungs- und Durchwegungsstrukturen überlegen mussten. An dieser Stelle verdeutlicht sich der Denkmalwert der Bockshaut als wichtiges und wertiges Zeugnis des Darmstädter Wiederaufbaus. Darmstadt teilt sich mit mehreren deutschen Städten das Schicksal der hochgradigen Kriegszerstörung.

Bedeutsam in seiner Wiederaufbaugeschichte sind die frühen, zum Teil auch von städtischer Seite geförderten, sehr durchdachten und grundlegenden Neukonzeptionen, die impulsgebend waren für das Baugeschehen im ganzen Land. Im sensiblen Bereich der historischen Altstadt sollte die 1950/51 wieder bzw. durch Erweiterung neu errichtete Bockshaut eine wichtige städtebauliche Position in nächster Nachbarschaft der Stadtkirche und im südlichen Erschließungsbereich des ehem. Rathauses/Marktplatzes einnehmen. Ihre Wiederaufbauplanungen lassen sich bereits ins Jahr 1947 zurückführen. Der Gaststättenbetrieb wurde wohl schon im Winter 1944 wieder aufgenommen. Damit zählt die Bockshaut zu den sehr früh "reaktivierten" Gebäuden im zerstörten Stadtgebiet.

Durch ihre stattliche Kubatur, die Öffnung des Baukörpers mittels der im Südenosten angelegten Arkaden und das charaktergebende, hochaufragende Krüppelwalmdach mit der reichen zweireihigen Gaubenbestückung (Ostseite) sticht die Bockshaut aus der umgebenden Bebauung hervor. In der Enge des noch durch die mittelalterlichen Strukturen geprägten Stadtgrundrisses, der hier in Teilen erhalten wurde, kann sie neben dem voluminösen Baukörper der Stadtkirche sehr gut bestehen und vermittelt zur Bebauung nach Norden und Nordosten. Die konservativ-historisierende Fassadengestaltung des regional bekannten Architekten Wilhelm Koban ist dabei wertig und bemerkenswert, etwa im Hinblick auf die bereits wesentlich nüchternere, vom Zeitgeist der Nachkriegsmoderne geprägte Zeilenbebauung des Marktplatzes. In diesen Aspekten (Kubatur, Fassadengestaltung, Dachlandschaft) manifestiert sich in der Hauptsache der städtbauliche, künstlerische und geschichtliche Denkmalwert des Gebäudes, das als schönes und überzeugendes Beispiel für eine Spielart des Darmstädter Wiederaufbaus gelten kann.

Das Gastronomiegebäude, nach Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut, ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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