Ansicht von Nordwesten (Foto: Nikolaus Heiss)
Ansicht von Südwesten (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Altstadt
  • Gesamtanlage Marktplatz
Gebäudegruppe Wohn- und Geschäftshäuser

Marktplatz 11-14

Die viergeschossige Gebäudegruppe des Wiederaufbaus an der Ostseite des Marktplatzes entstand nach dem Zweiten Weltkrieg. Mit der neuen Gebäudezeile war eine Vergrößerung des Marktplatzes verbunden, die im Zuge der Wiederaufbauplanung nach Abbruch der Altstadtruinen verwirklicht werden konnte. Das Zurückweichen gegenüber der historischen Bauflucht wurde bewusst geplant, um die mächtige Fassade des Barockschlosses im Stadtbild besser zur Geltung zu bringen.

Die Planung des zuerst gebauten Hauses Marktplatz 12, einem Modehaus, stammt von Leon Schäfer aus dem Jahr 1954. Sein Entwurf war Maßstab für die weiteren Gebäude, so dass sich ein homogenes Gesamtbild ergab.

Der Stahlbetonskelettbau zeigt sich in einem klaren, durch das Vorspringen der Betonstruktur, betonten Raster. Die Rasterfelder sind mittig mit zurückspringenden Ausmauerungen und großen, zweiflügligen Fenstern geschlossen, die Fenster des ersten Obergeschosses und einige der drüber liegenden Etagen geschosshoch ausgebildet. Alle Fenster haben ein filigranes Brüstungs-Metallgeländer in typischer Formensprache der 1950er Jahre. Die Erdgeschosszone für die Geschäfte, durchgängig verglast, ist konsequent gegenüber den darüber liegenden Stockwerken durch ein weit ausladendes Vordach abgesetzt, das gleichzeitig Träger für Werbeanlagen ist. Ursprünglich im Erdgeschoss vorhandene Schaufenster-Passagen existieren heute nicht mehr. Die für die Wiederaufbauzeit charakteristische, großzügige Ladengestaltung wurde zugunsten von mehr Geschäftsfläche aufgegeben. Die flach geneigten Dächer korrespondieren mit ihrer Eindeckung aus Naturschiefer mit den wichtigsten sie umgebenden historischen Gebäuden, wie dem ehemaligen Residenzschloss und dem alten Rathaus.

Die Gebäudezeile steht aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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