Gartenansicht (Foto: Nikolaus Heiss)
Gartenansicht (Foto: Nikolaus Heiss)
Lageplan (Foto: Nikolaus Heiss)
Gartenseite Kellereingänge (Foto: Nikolaus Heiss)
Straßenansicht (Foto: Nikolaus Heiss)
Straßenansicht (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Hauptbahnhof/Tann
  • Dornheimer Weg 32
  • Dornheimer Weg 44
  • Dornheimer Weg 42
  • Dornheimer Weg 40
  • Dornheimer Weg 38
  • Dornheimer Weg 36
  • Dornheimer Weg 34
Genossenschaftliche Wohnhausgruppe
Flur: 42
Flurstück: 1/75

Zur Bekämpfung der drückenden Wohnungsnot nach dem Ersten Weltkrieg entstanden in Darmstadt gemeinnützige Siedlungsgesellschaften zur Erschaffung von Kleinwohnungen. Billiges Bauland, eine sparsame, typisierte Bauweise und Eigenleistung sollten die Kosten reduzieren. In eigenen kleinen Gärten sollte eine Selbstversorgung möglich sein, um die wirtschaftliche Not zu lindern.

Die 1919 gegründete Heimstätten-Baugesellschaft ließ über einen Architektenwettbewerb für das Gebiet der Waldkolonie einen Bebauungsplan und Typenentwürfe für Häuser entwickeln. Nach diesen Vorgaben ließ die 1920 gegründete Gemeinnützigen Eisenbahner-Baugenossenschaft zwischen 1920 und 1924 das Gebiet zwischen Rabenausstraße, Mettegangweg, Traubenweg und Dornheimer Weg eine eigene Siedlung entstehen. Städtebaulich prägendes Gebäude war die 1924/25 errichtete Wohnhauszeile am Dornheimer Weg.

Der 120 Meter lange zweigeschossige Gebäudekomplex mit 34 Wohnungen ist durch einen dreigeschossigen Mittelbau mit glockenförmigem Dach und Läden im Erdgeschoss, sowie zwei leicht vorspringenden durch Walm-Mansarddächer betonte Seitenbauten gegliedert. Dachformen, Dachgaupen, Materialien wie Putz, Tonbiberschwanzziegel und Betonwerkstein der Fensterbänke sowie Baudetails wie Klappläden entsprechen traditioneller regionaler Bauweise. Auf der Südseite, die wegen des Höhenunterschiedes des Geländes dreigeschossig ist, befindet sich ein Querweg über den die Bewohner ihre zugehörigen Gartenparzellen erreichen können.

Das Gebäude steht aus künstlerischen, sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen unter Denkmalschutz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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