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Die ehemalige Lessingschule, ein Schulgebäude aus der Entstehungszeit der Waldkolonie, wurde im Auftrag der Stadt Darmstadt nach Plänen des Architekten Wilhelm Pfuhl 1929 errichtet. Das Schulgebäude entstand zusammen mit dem kleineren Hausmeisterwohnhaus. Beide Gebäude bilden stilistisch ein Ensemble gleichartiger Häuser, die im rechten Winkel stehend, die Südwestecke des damaligen Damaschkeplatzes (heute Paul-Gerhardt-Platz) städtebaulich klar fassen. Das im Grundriss rechteckige Schulgebäude bot auf zwei Etagen Platz für 4 Klassenräume, sowie für je ein Schularzt-, Rektor- und Lehrerzimmer. Unter dem steilen Dach befand sich die Turnhalle. Eine konstruktive Besonderheit ist das aus Beton gefertigte Dach.
Die Fassadengliederung des der traditionellen Architektur verpflichteten Gebäudes entspricht der inneren Funktion. Die Fenster der Lochfassade wurden dort gesetzt, wo sie gebraucht wurden. Trotz der konservativen Grundhaltung des Entwurfs hat der Architekt auch moderne, expressionistische Gestaltungsdetails eingesetzt: So bei der Behandlung des Metalls an den Toren und Fenstergittern, sowie am Schuleingang von Süden, den er mit horizontalen Bänderungen und einem Halbrelief ballspielender Kinder (Künstler unbekannt) als Supraporte betont. In diese Zeit ist auch der kleine keramische Trinkbrunnen in der westlichen Vorhalle einzuordnen. Hier sind auf vier Kacheln dargestellt ein surrealistisch anmutendes Landschaftsmotiv mit Fluss, ein Angler in einem Boot, eine Brücke, die eine überdimensionale männliche Figur überschreitet, ein Gebirge im Hintergrund, davor ein Pferd, eine kleine Stadt mit orientalisch wirkendem Eingangstor, davor ein Stillleben auf einer Terrasse, bestehend aus einer Vase, einem schlanken hundeähnlichen Wesen und einer Frauengestalt.
Die Gebäudegruppe des Schulgebäudes mit Wohnhaus ist zusammen mit dem Trinkbrunnen Wandrelief Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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