Ansicht von Südosten (Foto: Nikolaus Heiss)
Ansicht von Norden (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Hauptbahnhof/Tann
  • Kiefernweg 8
  • Kiefernweg 9
  • Kiefernweg 10
Ehemalige Reithalle
Flur: 38
Flurstück: 297

Der Komplex der ehemaligen Luftschiffer- und Funkerkaserne, der 1914 nach Plänen der Architekten Simon und Kolb gebaut wurde ist architektonisch geprägt von gemäßigten traditionellen Bauformen mit verputzten Wandflächen und großen Walm- und Mansarddächern. Während die Mannschaftsgebäude nur noch in ihrem äußeren Erscheinungsbild weitgehend erhalten sind, weisen die Halle mit der für die Zeit typischen Metall-Fachwerkkonstruktion als Dachtragwerk und das Verwaltungsgebäude noch die aus der Entstehungszeit stammenden Details auf.

Darmstadt war als Landeshauptstadt der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt von 1567 bis 1805 und des späteren Großherzogtums Hessen und bei Rhein von 1806 bis 1919 schon lange Standort für militärische Einrichtungen. Eine Reihe von Kasernenbauten von allem aus dem 19. und 20. Jahrhundert prägen trotz Kriegszerstörung noch heute Teile der westlichen Stadtgebiete.

Zu den wenigen gut erhaltenen Kasernenbauten zählt die ehemalige Luftschiffer- und Funkerkaserne an der Michaelisstraße. Die Bauten dienten den Mannschaften der damals neuen Truppengattungen als Unterkunft. Nach dem Ersten Weltkrieg, als gemäß den Auflagen des Versailler Vertrags sämtliche Kriegseinrichtungen Deutschlands zerstört oder außer Betrieb genommen werden mussten, konnten die beiden großen Mannschaftsgebäude zu Wohnungen für Reichsbahn-Bedienstete umgebaut werden. Die zur Kaserne gehörigen Verwaltungs-, Kammer- und Stallgebäude blieben erhalten.

Innerhalb der Gesamtanlage steht die ehemalige Reithalle aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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